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October Surprise 2016

Vollzitat: StVO Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 …

wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.